Post darf Aufkleber "Keine Werbung in Plastiktüten" ignorieren

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Veröffentlicht: Mittwoch, 23. Mai 2012 07:00
Geschrieben von S. Laakmann
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Die Post darf also weiterhin Werbung in Plastiktüten verteilen - so lautet ein Urteil des OLG Frankfurt/Main. Auch dann, wenn am Briefkasten ein Aufkleber angebracht ist, der dieses eigentlich verhindern soll. Eine solche Entscheidung kann man einem einfach nicht vorenthalten...
 


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„OLG Frankfurt/Main: „Einkauf Aktuell“-Werbung kann verteilt werden

Frankfurt/Main (jur). Wehren sich Haushalte mit dem Briefkastenaufkleber „Keine Werbung in Plastiktüten! Der Umwelt zuliebe!“ gegen eingeschweißte Werbung, muss der Postbote sich nicht daran halten. Denn der Aufkleber richtet sich nicht gegen Werbung als solche, sondern nur gegen die Verpackung, was keine wettbewerbswidrige Handlung ist, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 9. Dezember 2011 (Az.: 25 U 106/11). Damit bekam die Deutsche Post recht, die ihr in Plastikfolie eingeschweißtes Werbeprodukt „Einkauf Aktuell“ trotz entsprechender Verbotsaufkleber weiter in die Briefkästen verteilen wollte.“ ... Hier geht es zum ganzen Artikel.


Quelle: Juraforum